Die GmbH & Co.KG für Rechtsanwälte
LoeAdmin2023-03-13T10:22:09+00:00Gemäß § 59b Abs.2 Ziff.1 BRAO stehen Anwälten seit Inkrafttreten der BRAO-Reform am 01.08.2022 alle Gesellschaften deutschen Rechts einschließlich der Handelsgesellschaften als Berufsausübungsgesellschaft offen. Die Beteiligung von Gesellschaften an einer solchen Berufsausübungsgesellschaft ist zulässig, wenn der Beteiligungsgesellschaft Anwälte angehören. Somit können sich Anwaltskanzleien seit dem 01.08.2022 erstmals in der Rechtsform der GmbH & Co.KG […]