Unser Gespräch mit Dr. Michael Zoller beim Risk Forum 2025
Beim diesjährigen Risk Forum im KölnSky hatte unser Geschäftsführer, Herr Wolfgang H. Abels, die Gelegenheit, ein Interview mit Dr. Michael Zoller zu führen – zu einem Thema, das durch den Fall Wirecard stark an Bedeutung sowie erheblich an medialer Aufmerksamkeit gewonnen hat: die Haftung von Abschlussprüfern.
Zentraler Diskussionspunkt war die aktuelle Rechtslage zur Direkthaftung nach § 323 HGB sowie zur weiterhin sehr eingeschränkten Dritthaftung, auch nach der FISG-Reform.
Besonders spannend waren die Einschätzungen von Herrn Dr. Zoller zur Herausgabepflicht von Handakten, wie sie zunehmend von Insolvenzverwaltern eingefordert wird – Stichwort: „Handakten-Joker“.
Ebenso kontrovers: die aktuelle Entscheidung des BayObLG im Wirecard-KapMuG-Verfahren, die eine direkte kapitalmarktrechtliche Relevanz des Bestätigungsvermerks verneint.
Unsere Einschätzung: Der rechtliche Rahmen zur Abschlussprüferhaftung bleibt in Bewegung – mit erheblichen Implikationen für alle, die in Prüfung, Compliance oder Kapitalmarktkommunikation Verantwortung tragen.
Danke an alle Teilnehmenden und insbesondere an Dr. Michael Zoller für das offene und erkenntnisreiche Gespräch!

