Letztkontrolle bleibt Pflicht!
Künstliche Intelligenz verändert den juristischen Arbeitsalltag grundlegend. Bei richtiger Anwendung kann die KI erhebliche Effizienzgewinne bieten.
Sie unterstützt bei Routineaufgaben z.B. durch automatisierte Schriftsatzentwürfe, juristische Recherche und Dokumentenprüfung. Auch im Bereich von Urteilsprognosen oder bei der Auswertung großer Datenmengen bietet die KI neue Potenziale. Doch bei allen mit der KI-Nutzung verbundenen Chancen ergeben sich auch gleichzeitig komplexe rechtliche Pflichten und Risiken, deren Missachtung berufsrechtliche, zivilrechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben können.
Im Zentrum steht dabei der Datenschutz und die Einhaltung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflichten:
Berufsrechtliche Pflichten
Beim Einsatz von KI in der Anwaltschaft ist der Grundsatz der gewissenhaften Berufsausübung (§ 43 BRAO) zu beachten. Rechtsanwälte müssen die von KI generierten Ergebnisse sorgfältig überprüfen und sicherstellen, dass diese den berufsrechtlichen Standards und den Erwartungen der Mandanten entsprechen. Die Nutzung von KI-Tools und Cloud-Diensten durch Rechtsanwälte ist zudem oft mit der Verarbeitung von Mandatsdaten durch externe Dienstleister verbunden. Dabei sind sowohl die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO) als auch das strafrechtliche Offenbarungsverbot (§ 203 StGB) zu beachten. Besonders relevant ist hier die sorgfältige Auswahl und die vertragliche Absicherung der Nutzung externer Dienstleister gem. § 43e Abs. 3 BRAO.
Datenschutz und Urheberrecht
Anonymisierung oder Pseudonymisierung von Mandantendaten können dabei helfen, Risiken zu verringern, sind aber nicht zwingend, sofern die Datenverarbeitung den einschlägigen datenschutzrechtlichen und berufsrechtlichen Vorgaben entspricht. Entscheidend ist, dass Anwälte datenschutzrechtliche Prinzipien beachten und zuverlässige Dienstleister wählen, um Vorteile von KI-Systemen zu nutzen und die Rechte Betroffener effektiv schützen zu können. Gleiches gilt für die Verarbeitung urheberrechtlich geschützter Inhalte, insbesondere bei der KI-gestützten Auswertung geschützter Fachliteratur.
EU-KI-Verordnung und Transparenzpflichten
Die KI-VO ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird seit Februar 2025 stufenweise anwendbar. Sie schafft in der EU ein unmittelbar anwendbares Regelwerk für den Einsatz von KI-Systemen und verfolgt dabei einen risikobasierten Ansatz. KI-Anwendungen in Kanzleien werden in der Regel dabei als „geringes Risiko“ eingestuft. Dennoch sind Schulungspflichten für Mitarbeitende und Transparenzmaßnahmen erforderlich. Ab 2026 wird zudem eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte eingeführt, etwa im Hinblick auf Output von Chatbots oder KI-generiertes Marketingmaterial.
Wer KI einsetzt, sollte also die rechtlichen Spielregeln und Rahmen-
bedingungen kennen. Das dies aber (vermehrt) nicht immer zutrifft, zeigen die nachfolgenden aktuellen Fälle:
Fehlverhalten deutscher Anwälte: Beispiele aus Köln und Frankfurt
Kölner Amtsgericht warnt vor KI-Halluzinationen in Schriftsätzen.
Ein Schriftsatz im Familienrecht, der offenbar weitgehend von einer KI erstellt wurde, hat am Amtsgericht Köln (Beschluss vom 02.07.2025 – 312 F 130/25) für Aufsehen gesorgt. Der Anwalt hatte zahlreiche Fundstellen und Kommentare zitiert, die entweder nicht existierten oder völlig andere Inhalte hatten. Monografien, Aufsätze, Randziffern und Rechtsprechung waren fehlerhaft oder frei erfunden – offenbar halluzinierte die KI die Quellen. Das AG Köln mahnte, solche Vorgehensweisen erschweren nicht nur die Rechtsfindung, sondern schaden auch dem Ansehen der Anwaltschaft und dem Rechtsstaat. Zudem wies das Gericht auf § 43a Abs. 3 BRAO hin, wonach die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten einen Berufsrechtsverstoß darstellt.
LG Frankfurt blamiert Anwalt wegen KI-Halluzinationen
Das LG Frankfurt am Main hat in einem Beschluss (vom 25.09.2025 – 2-13 S 56/24) einen Anwalt für die Verwendung frei erfundener BGH-Zitate gerügt. Der Klägervertreter hatte bei der Streitwertberechnung in einer WEG-Beseitigungsklage wörtliche Zitate vorgelegt, die bei denen weder Fundstelle noch Datum noch Aktenzeichen korrekt waren – laut Gericht eine „komplette Fälschung“. Die Kammer kritisierte, dass der Anwalt die KI-Ergebnisse ungeprüft übernommen und die Grundpflichten anwaltlicher Tätigkeit missachtet habe. Zudem betonte es, dass falsche Zitate das Vertrauen in die Rechtspflege gefährden und die Rechtsprechung beeinträchtigen könnten.
Internationale Fälle: Australien und die USA
Ein Anwalt in Victoria, Australien, verlor im August 2024 wegen frei erfundener KI-Fundstellen seine Erlaubnis, eine eigene Kanzlei zu führen. Er darf nur noch angestellt arbeiten und muss sich regelmäßig bei der Aufsichtsbehörde verantworten. Diese Maßnahme diene nicht nur der individuellen Disziplinierung, sondern soll die gesamte australische Anwaltschaft für den verantwortungsvollen Umgang mit KI sensibilisieren.
In den USA entschied ein Richter in Nevada, dass zwei Anwälte, die ChatGPT-Zitate falsch verwendet hatten, ihre Fehler öffentlich u.a. mit der Abfassung von Fachartikeln und durch Fortbildungen aufarbeiten sollten, um Sanktionen zu vermeiden. Das Ziel war weniger die Bestrafung, als die Sensibilisierung der Anwaltschaft für KI-Risiken.
Welche Auswirkungen hat die Nutzung von KI auf die Berufshaftpflichtversicherung?
Versicherungsschutz
Solange der Anwalt eigenverantwortlich tätig ist, besteht voller Versicherungsschutz.
Das bedeutet:
Die Verwendung von KI als Hilfsmittel ist erlaubt (z. B. für Recherche, Formulierungshilfen, Entwurfsunterstützung). Der Versicherungsschutz greift, wenn der Anwalt den KI-Beitrag prüft, anpasst und hierfür die Verantwortung übernimmt. Auch wenn ein Fehler entsteht (z. B. KI liefert unzutreffende Informationen oder lässt etwas Wesentliches aus), bleibt der Schaden vom Versicherungsschutz umfasst, sofern das Verhalten noch als anwaltlich gilt – also menschlich gesteuert, überprüft und verantwortet.
Technische Fehler, Unterlassungsansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen oder Bußgelder wegen Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften sind hingegen nach wie vor vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die vorgenannten Fälle verdeutlichen die Kernpflichten von Anwälten bei der Nutzung von KI:
Die Verantwortung bleibt stets beim Rechtsanwalt. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt vor Vermögensschäden aufgrund pflichtwidrigen Verhaltens (§ 51 BRAO), jedoch nur, wenn die Leistungserbringung menschlich und fachspezifisch erfolgt. Ungeprüft übernommene KI-generierte Arbeitsergebnisse können in Extremfällen den Versicherungsschutz gefährden.
Handlungsempfehlungen für den Umgang mit KI
Eigenverantwortung wahren: Jede juristische Arbeit bleibt persönliche Leistung – KI sollte nur unterstützend als Hilfsmittel eingesetzt werden, nicht als Ersatz.
Quellen prüfen: Alle Zitate und Belege sollten im Original gegengeprüft und verifiziert werden.
Datenschutz beachten: Mandatsbezogene, vertrauliche oder sensible Informationen gehören nicht in frei zugängliche KI- Systeme.
Interne Leitlinien schaffen: Kanzleien sollten klare Prozesse zur KI-Nutzung und Qualitätssicherung definieren, interne Schulungen anbieten und die rasanten Entwicklungen der Technologien und Rahmenbedingungen im Blick behalten.
