Versicherungslücken durch die BRAO-Reform
LoeAdmin2023-04-11T08:48:58+00:00Die am 01.08.2022 in Kraft getretene BRAO-Reform hat wohl eine bislang wenig beachtete, weil nicht explizit geregelte, Konsequenz für die anwaltliche Berufshaftpflichtversicherung, nämlich eine Verringerung des Umfangs der persönlichen Versicherung von Rechtsanwälten. Dies zeigt sich bei der anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen einer nicht haftungsbeschränkten Berufsausübungsgesellschaft. Solche nicht haftungsbeschränkten Gesellschaften im Sinne der reformierten BRAO […]