Seit einigen Monaten häufen sich die Schadenmeldungen von rechts- und wirtschaftsberatenden Kanzleien aufgrund von Cyber-Betrugsangriffen.
Doch was genau verbirgt sich hinter dieser Betrugsmasche, über welche Einfallstore sind die Täter erfolgreich und wie kann sich eine Kanzlei davor schützen?
Im Sinne der Cyber-Versicherungsbedingungen liegt ein Cyber-Betrugsfall vor, wenn Ihr IT-System durch eine Netzwerksicherheitsverletzung (z.B. durch einen Hacker-Angriff) kompromittiert wird, um eine mitversicherte Person so zu täuschen, dass diese eine Vermögensverfügung zu Ihren Lasten vornimmt.
Ein Schadenbeispiel ist die von Hackern an die kanzleiinterne Buchhaltung gesendete Aufforderung zur Zahlung eines Rechnungsbetrages auf ein von den Hackern kontrolliertes Konto. Die Täuschung wird dabei mittels einer von den Hackern gefälschten Rechnung durchgeführt.
Schäden infolge eines Cyber-Betrugsfalls sind über eine Cyber-Versicherung bis zur Höhe einer Entschädigungsgrenze abgedeckt. Über die Cyber-Versicherung haben Sie nicht nur Zugriff auf die vom Versicherer im Schadenfall zur Verfügung gestellten IT-Dienstleister, sondern erhalten ferner kostenfreie Online-Schulungsmaßnahmen für Ihre MitarbeiterIinnen.
Wir, von Lauff und Bolz, begleiten unsere Kunden auch im Cyber-Schadenfall und stehen unterstützend zur Seite. Aufgrund der Vielzahl der von uns betreuten Schadenfälle haben wir aus erster Hand Informationen über die Angriffsstrategien der Hacker und können unsere Kunden für die aktuellen Risiken sensibilisieren.
Greifen Sie auf unsere Expertise zurück und kontaktieren Sie Herrn Stephan Kohlhaas und Frau Alina Hermes bezüglich Ihres individuellen Cyber-Versicherungsschutzes!