Wir gehen davon aus, dass Sie sich für den sichersten Weg entscheiden, also die Haftungshöchstsummen, die beim Verschuldensgrad der groben Fahrlässigkeit zum Tragen kommen, versichern. Diesbezüglich ergeben sich folgende Möglichkeiten:
- Anpassung der gesamten Versicherungssumme für alle Tätigkeitsgebiete, somit auch für die Tätigkeiten aus Steuerberatung und Steuergestaltung sowie ggf. auch Rechtsberatung (PartGmbB mit WP/STB/RA)
- Anpassung der Versicherungssumme nur für den Anteil der Umsätze, die auf die gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen entfallen, sogenannte Ausschnittsdeckung.
Welche Vertragsformen sind für die Anpassung möglich?
- Die Versicherungssumme des Grundversicherungsvertrages wird angepasst. Es bleibt somit bei einem Risikoträger und einem Ansprechpartner im Schadenfall.
- Die Erhöhung der Versicherungssumme erfolgt über einen Anschlussversicherer mit einem separaten Vertrag. Der Vorteil liegt in der meist günstigeren Prämie, da der Versicherer im Schadenfall erst dann eintrittspflichtig wird, nachdem die vereinbarte Versicherungssumme des Grundversicherers komplett aufgebraucht ist. Im Schadenfall haben Sie zwei Versicherer, die den Fall begleiten.
Welche Kosten kommen bei einer Vertragsanpassung auf mich zu?
Eine generelle Aussage zu den Prämien lässt sich seriös nur sehr schwer treffen. Sofern Sie mit der derzeit weit verbreitend bestehenden Deckung in von € 4,0 Mio. versichert sind, und eine Erhöhung auf € 12,0 Mio. anstreben, gilt folgendes:
Die Erhöhung der Versicherungssumme um das Dreifache führt zu einer Erhöhung der Prämie um ca. 50% – 60%. Diese Prämie gilt für die Variante, den gesamten Vertrag und damit alle ausgeübten Tätigkeiten höher zu versichern.
Entscheidet man sich für die zuvor beschriebene Ausschnittsdeckung, also die Erhöhung nur für die Vorbehaltsaufgaben, so verringert sich der Zuschlag auf 30% – 40%.
Diese Angaben gelten für die genannten Erhöhungen. Für eine sogenannte Objektdeckungsexcedentenversicherung (Anschlussversicherung nur für den Anteil der Umsätze, die auf die gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen entfallen) muss bei einem Umsatz aus Pflichtprüfungen von bis zu € 100.000 mit einer Prämie von € 600 je Mio. Versicherungssumme zusätzlich gerechnet werden.
Zuschläge je nach Kategorie der zu prüfenden Unternehmen
Eine ebenfalls am Markt angewandte Praxis ist die Erhebung von Zuschlägen. Neben den zuvor beschriebenen Vorgehensweisen bei der Prämienfindung für die reine Erhöhung der Versicherungssumme gibt es Anbieter, die zusätzliche Beiträge je nach zu prüfenden Unternehmen erheben. Eine individuelle Ermittlung erfolgt mit der Erhebung von Daten mittels Fragebögen der Versicherer. Pauschal lässt sich hierfür keine Zielprämie nennen.