Am 03.03.2022 haben wir unsere diesjährige Webinar-Reihe gestartet. Unter dem Titel „Erste praktische Erfahrungen mit dem StaRUG aus Beratersicht“ gaben die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Insolvenzrecht Dr. Jasper Stahlschmidt und Alfred Kraus von der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbh einen Praxisüberblick über das das neue, seit dem 01.01.2021 geltende Sanierungs- und Restrukturierungsrecht.
Durch das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs-und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen -Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) wurde die EU-Vorgabe des präventiven Restrukturierungsrahmens umgesetzt, das Sanierungs- und Insolvenzrecht auf Grundlage des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) fortentwickelt sowie die neuen Tätigkeitsfelder des Sanierungsmoderators und des Re strukturierungsbeauftragten eingeführt.
Herr Dr. Stahlschmidt und Herr Kraus stellten in ihrem Vortrag die sich nach deutschem Recht bietenden Sanierungstools bei drohender Zahlungsunfähigkeit dar. Dabei beleuchteten sie anhand von Fallbeispielen aus der Praxis die unterschiedlichen Verfahrensabläufe, die zur effizienten Verfahrensführung notwendigen taktischen Erwägungen sowie steuerrechtliche Aspekte. Abgerundet wurde der Vortrag durch einen Überblick über die seit Inkraftreten des StaRUG ergangene Rechtsprechung, inklusive des Beschlusses des AG München vom 21.10.2021 zum Restrukturierungsverfahren der eterna Mode Holding GmbH, des bisher größten Verfahrens dieser Art in Deutschland.
Von einigen kritischen Stimmen in der Fachliteratur ist das StaRUG als zu komplex für die Sanierung und Restrukturierung von kleineren Unternehmen bezeichnet worden. Diese mehrfach geäußerte Kritik konnten Herr Dr. Stahlschmidt und Herr Kraus anhand der von ihnen dargestellten Fallbeispiele aus ihrer eigenen Praxis widerlegen. Sie betonten insbesondere, dass einem Sanierungs- oder Restrukturierungsverfahren durch eine detaillierte und fachkundige Beratung im Vorfeld die Komplexität genommen werden kann, so dass sich die durch das StaRUG bereitgestellten Sanierungstools auch für kleinere Unternehmen eignen können.
Im Rahmen des Webinars warfen Herr Dr. Stahlschmidt und Herr Kraus auch einen Blick auf die Statistik der bisher erfassten Restrukturierungsverfahren und Sanierungsmoderationen nach einem Jahr StaRUG. Dabei ergab sich, dass bis zum Ablauf des Jahres 2021 deutschlandweit weniger als 30 Verfahren durchgeführt worden sind. Die verhältnismäßig geringen Verfahrenszahlen sind mit den günstigen Finanzierungskonditionen sowie den staatlichen „Corona-Hilfen“ zu erklären, die für viele Unternehmen die Notwendigkeit zur Durchführung eines Restrukturierungsverfahrens oder einer Sanierungsmoderation abgewendet haben. Letztlich hat sich gezeigt, dass es für eine realistische Analyse bezüglich des praktischen Nutzens des StaRUG noch zu früh ist.
Der äußerst fachkundige und detailreiche Vortrag der Herren Dr. Stahlschmidt und Kraus stieß im Teilnehmerkreis des Webinars auf eine äußerst positive Resonanz.