Digitalisierung gewinnt in vielen Lebensbereichen an Bedeutung und ist sowohl im Privat- als auch im Berufsleben nicht mehr wegzudenken. Oftmals geht es darum, bestehende Prozesse zu optimieren und vorhandene Daten auswerten zu können. Im Ergebnis erhält man eine Effizienzsteigerung, reduzierte Fehlerquoten und besseren Zugriff auf Informationen. Auch in der Rechts- und Wirtschaftsberatung hat die Digitalisierung in Form des Einsatzes von Legal Tech-Anwendungen und von künstlicher Intelligenz (KI) zwischenzeitlich Einzug erhalten.
Bei Legal Tech Anwendungen geht es um Softwarelösungen zur Bereitstellung von juristischen Dienstleistungen und zur Unterstützung bei der Rechtsberatung. Die einzelnen Produkte und Lösungen variieren dabei, in welchem Umfang sie rechtliche Berater unterstützen und oder sogar ersetzen. Insgesamt zielt Legal Tech darauf ab, die Rechtsbranche durch technologische Innovationen zu transformieren. Dabei wird in die Software zunehmend auch künstliche Intelligenz eingebettet.
Inwiefern hat der Einsatz von Legal Tech-Produkten und KI-Anwendungen Auswirkung auf die Berufshaftpflicht-Versicherung der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe? Der Versicherungsumfang z. B. der anwaltlichen Berufshaftpflicht-Versicherung bezieht sich nach § 51 BRAO auf die berufliche Tätigkeit des Rechtsanwalts. Im Zusammenhang mit Legal Tech ist die Abgrenzung zwischen anwaltlicher und nichtanwaltlicher Tätigkeit entscheidend. Darüber hinaus geht es um die Frage, ob sich entweder die juristischen Inhalte als fehlerhaft zugeliefert erweisen und daher fehlerhaft in die Software eingespeist worden sind oder bei der Programmierung ein Fehler gemacht wurde. Fehler bei der Programmierung sind nicht Gegenstand der anwaltlichen Berufstätigkeit und daher auch nicht im Rahmen der anwaltlichen Berufshaftpflicht-Versicherung umfasst. Bei Bedarf empfiehlt es sich, eine eigenständige IT-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.
Die Frage, ob noch eine berufliche Tätigkeit beim Einsatz von Legal Tech gegeben ist, kann sich auch im Rahmen der Berufshaftpflicht-Versicherung von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Notaren stellen.
Handelt es sich bei dem Einsatz von Legal Tech durch Rechtsanwälte grundsätzlich bereits um eine nichtanwaltliche Tätigkeit?
Soweit Legal Tech lediglich als Hilfsmittel für eine originär anwaltliche Tätigkeit eingesetzt wird und nicht als Ersatz der juristischen Tätigkeit, besteht der Versicherungsschutz auch für die Fehler des Rechtsanwaltes, die aus einem Versagen der technischen Hilfsmittel resultieren. Beispielhaft hierfür ist eine falsche Eintragung von Fristen in den Kalender der Kanzleisoftware. Auch ist hier von einer anwaltlichen Tätigkeit auszugehen. Anders verhält es sich, wenn sich etwa die anwaltliche Tätigkeit nur auf die Zurverfügungstellung eines Tools, z.B. eines Vertrags-Generators, beschränkt. Dabei wird teilweise kontrovers diskutiert, inwiefern der Anbieter einer Legal Tech Lösung bereits eine Rechtsdienstleistung nach RDG erbringt und aus diesem Grund eine Zulassung benötigt. Grundsätzlich ist zu empfehlen, die finale Verantwortung für rechtliche Bewertungen weiterhin ausschließlich dem Anwalt zu überlassen.
Das Thema Legal Tech wird die Rechtsberatung weiter beschäftigen. Neue KI-basierte Softwarelösungen eröffnen dem Rechtsanwalt neue Potentiale zur Effizienzsteigerung. Gleichzeitig steigt jedoch auch das Haftungspotential. Dabei ist es vorteilhaft jedes Geschäftsmodell individuell zu betrachten und zu bewerten. Wir unterstützen Sie dabei und helfen Ihnen, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden und damit Ihr potenzielles Haftungsrisiko zu minimieren.