Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten, das den Schutz von hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, bezweckt.

Das HinSchG schafft die Voraussetzungen dafür, dass Whistleblower in ihrem beruflichen Umfeld stattfindende Rechtsbrüche an gesetzlich vorgesehene Meldestellen anonymisiert herantragen können, ohne Gefahr zu laufen, durch die Meldung persönliche Nachteile zu erleiden.
Für Rechtsanwälte sind nicht nur die sich aus dem HinSchG für Arbeitgeber folgenden Pflichten ein neues Beratungsgebiet. Auch die Einrichtung und der Betrieb einer Whistleblowing-Hotline als Service für Mandanten kann für Rechtsanwalts-Kanzleien ein attraktives Betätigungsfeld sein, wie wir aus unserem Kundenkreis wissen.

Dabei muss der Versicherungsschutz aus der Berufshaftpflichtversicherung immer mit bedacht und sichergestellt werden. Wir können bereits auf Erfahrungen aus diversen Diskussionen und Verhandlungen mit den Berufshaftpflichtversicherern zurückgreifen.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an und verlassen Sie sich auf unsere Expertise!

Versicherungsbetriebswirtin (DVA)

Christina Gaier

+49 (0)2234.95354-18
c.gaier@vlub.de

Christina Gaier

Sie haben Fragen?

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Jetzt kontaktieren