Am 01.07.2021 hat unser Webinar zum „Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität“ (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) stattgefunden. Der Zufall wollte es so, dass das Gesetz am selben Tag in Kraft getreten ist.
Die Resonanz war, wie schon bei unseren vorhergehenden Webinaren, sehr groß. Den fast 200 Teilnehmern, darunter auch Vertreter von Rück- und Erstversicherern, wurden die anstehenden Änderungen näher gebracht. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle nochmals an Herrn Rechtsanwalt Richard Harder, der als unser Referent durch die Veranstaltung geführt hat.
Herr Harder hat über die neuen Haftungshöchstgrenzen berichtet, differenziert nach dem Verschuldensgrad einerseits und der Kategorie der geprüften Gesellschaft andererseits. Zugleich wurden die unterschiedlichen Haftungshöchstsummen für Abschlussprüfer und Prüfungsgehilfen dargestellt.
Als langjähriger Schadenjurist ist Herr Harder mit sehr vielen Haftungsfällen von Wirtschaftsprüfern und Steuerberater vertraut und hat die Abgrenzung daher nicht nur mit der aufgezeigten Rechtsprechung, sondern auch mit Fällen aus der Praxis sehr anschaulich erläutert.
Natürlich durfte auch das Versicherungsthema bei unserem Webinar nicht fehlen. So wurde die Änderung der Mindestversicherungssumme für Wirtschaftsprüfer angesprochen und die Abkoppelung der Berufshaftpflichtversicherung (WPO)von den im HGB geregelten Haftungshöchstgrenzen.
Der Vortrag wurde von den Teilnehmern mit großem Interesse verfolgt. Mit Hilfe der vorhandenen „Chatfunktion“ kam es trotz der virtuellen Veranstaltung zu einem regen Austausch zwischen Referent und Zuhörern.
Sofern Sie nicht an dem Webinar teilnehmen konnten, sprechen Sie uns bitte an. Wir stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns schon jetzt über weitere Veranstaltungen, egal ob als Präsenz- und/oder als virtuelle Veranstaltung.
Wolfgang H. Abels