Das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe tritt am 01.08.2022 in Kraft. 

Über die Auswirkungen, die die große BRAO-Reform auf den Versicherungsschutz haben kann, und die entsprechenden Handlungsmöglichkeiten haben wir bereits in einem gesonderten Newsletter informiert. Wenn Sie eine konkrete Stellungnahme zu Ihrem bestehenden Versicherungsschutz wünschen, kommen Sie gerne auf uns zu. 

Sollten Sie bereits als Partnerschaftsgesellschaft mbB tätig werden, besteht kein zwingender Bedarf, den Versicherungsschutz anzupassen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie mit dem Inkrafttreten der Reform Berufsausübungsgesellschaft im Sinne von § 59b BRAO n.F. werden. Sie benötigen damit ab dem 01.08.2022 eine Zulassung bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer. Die Zulassung ist mit einer dreimonatigen Übergangsfrist bis 01.11.2022 zu beantragen. Die hierfür erforderliche Versicherungsbestätigung können Sie direkt bei uns anfordern.

Wenden Sie sich gerne an Ihre gewohnten Ansprechpartner.

Prokuristin

Christina Gaier

+49 (0)2234 95354-18
c.gaier@vlub.de

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